Der Anteil der Kosten für Anlässe der Schule wie Skilager und Schulreisen, der von den Eltern selbst getragen werden muss, kann in der Steuererklärung unter Ziffer 2.1. "Zusätzliche Ausbildungskosten" angegeben werden.
Auf Wunsch der Eltern stellen die Lehrpersonen gerne Belege für von der Schule eingeforderte Beträge aus.