Schulordnung

  1. Während des Schulbetriebes gilt ein generelles Fahrverbot innerhalb der Schulanlage.
    Denn auf der Anlage besteht eine grössere Unfallgefahr.
    Denn während des Unterrichtes sollen andere Klassen durch das Herum-fahren und Lärmen nicht gestört werden.
  2. Berechtigte stellen ihre Velos oder Mofas auf die ihnen zugewiesenen Plätze der Veloräume oder Veloständer. Über die Berechtigung zur Benützung der Velos oder Mofas entscheidet die Schulleitung.
    Denn es stehen nicht genügend Veloständer zur Verfügung.
    Denn nur durch eine gewisse Ordnung kann verhindert werden, dass Velos und Mofas kaputt gemacht werden.
  3. Das Tragen von Strassenschuhen in den Schulzimmern ist nicht gestattet.
    Denn Dreck und Nässe gehören nicht auf Teppiche.
  4. Das Schulhaus darf zehn Minuten (in kleinen Pausen fünf Minuten) vor Unterrichtsbeginn betreten werden.
    Denn andere Klassen sollen während des Unterrichts nicht gestört werden.
  5. Das Rauchen ist für Schülerinnen und Schüler auf dem ganzen Schulareal verboten.
    Denn "Rauchen kann die Gesundheit gefährden!"
  6. Mutwillige Beschädigungen von Mobiliar, Schulmaterial und Schulbüchern werden den Verursachenden belastet.
    Denn alle müssen zu ihrer Umgebung und zu ihrem Material Sorge tragen.

Pausenordnung

  1. Während der grossen Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler bis spätestens 10 Uhr das Schulzimmer und das Schulgebäude.
  2. Das Schulareal darf während der Pausen nicht verlassen werden.
  3. Zu Beginn der Unterrichtsstunden (nach dem Läuten der Pausenglocke) sind alle Schülerinnen und Schüler in ihrem Klassenzimmer.
  4. Schneeballzonen Säget:
    - Hartplatz hinter der Turnhalle
    - Rasen, wenn nicht gesperrt
    Schneeballzonen Gyrisberg:
    - Hartplatz bei 3-fach Turnhalle
    - grosses Fussballfeld, wenn nicht gesperrt

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