Benützung Schulanlagen

Die Hartplätze sind das ganze Jahr, die Rasenplätze ab 1. April bis 5. Oktober für die öffentliche Benützung geöffnet:

Mittwochnachmittag: 13.00 bis 21.30 Uhr

An den übrigen Werktagen: 17.00 bis 21.30 Uhr

Während den Schulferien: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 21.30 Uhr

An Samstagen, Sonn- und allg. Feiertagen: 14.00 bis 18.00 Uhr

  • Auf allen Plätzen (Hart- und Rasenplätzen) besteht Hundeverbot.
  • Die Rasenplätze dürfen nicht mit Stollenschuhen betreten werden.
  • Die Signalisation "Rasen gesperrt" ist strikte einzuhalten!
  • Lärm ist zu vermeiden und auf die Nachbarschaft ist angemessen Rücksicht zu nehmen.
  • Die Anlagen sind sorgfältig zu behandeln.
  • Die Anweisungen der Hauswarte und/oder der Lehrpersonen sind zu befolgen.
  • Bei Nichteinhalten dieser Vorschriften kann die Benützung der Anlagen verboten werden!
  • Für Vereine bestehen besondere Benutzerrechte (Kontaktperson Hauswart), schulische Anlässe haben Vorrang.


Schulanlage Säget
Rasenplatz: Fussballspiel gestattet

Pausenplatz: Ballspiele (exkl. Fussball) erlaubt


Schulanlagen Gyrisberg
Rasenplatz: Fussballspiel gestattet

Pausenplatz: Ballspiele (exkl. Fussball) erlaubt


Parkplätze der Schulanlagen - Benützung für Unbefugte verboten!


Aussenanlagen der Kindergärten
Die Aussenanlagen stehen Kleinkindern in Begleitung verantwortlicher Personen, zu den gleichen Zeiten wie die übrigen Schulanlagen, zur Verfügung.


Haftung
Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Gemeinde Jegenstorf lehnt jede Haftung für die private Benützung der Anlagen ab.

Für allfällige Schäden und Reparaturen haften die Verursacher.

Die Liegenschaftskommission
Die Schulkommissionen

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