Ob für ein Bauvorhaben eine Baubewilligung erforderlich ist, ist im kantonalen Baugesetz (Art. 1a und b) und im kantonalen Baubewilligungsdekret (Art. 4 und 5) geregelt. Im Zweifelsfall erteilt die Bauverwaltung gerne Auskunft.
Das Baugesuch ist bei der Bauverwaltung einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Formulare und Baupläne unterschrieben und datiert sind und alle erforderlichen Formulare inkl. Beilagen eingereicht werden. Weitere Info’s finden Sie im Leitfaden für Baugesuchsteller (siehe unter Dokumente).
Die Baugesuchsformulare können Sie beim Amt für Gemeinden und Raumordnung herunterladen.
Baugesetz
Baubewilligungsdekret
Bauverordnung
Um möglichst eine effiziente Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zu gewährleisten, geben wir Ihnen nachstehend die Daten für die Abgabe von Baugesuchen für das Jahr 2021 bekannt (Änderungen bleiben vorbehalten):
Abgabetermin |
Sitzungsdaten |
12. Januar 2021 |
28. Januar 2021 |
09. Februar 2021 |
25. Februar 2021 |
09. März 2021 |
25. März 2021 |
13. April 2021 |
29. April 2021 |
11. Mai 2021 |
27. Mai 2021 |
01. Juni 2021 |
17. Juni 2021 |
10. August 2021 |
26. August 2021 |
31. August 2021 |
16. September 2021 |
12. Oktober 2021 |
28. Oktober 2021 |
09. November 2021 |
25. November 2021 |
(Änderungen bleiben vorbehalten)
Baupublikationen werden jeweils im fraubrunner anzeiger publiziert. Die Gesuchsunterlagen mit den Plänen können innert der festgelegten Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung eingesehen werden.
Die aktuellen Baupublikationen finden Sie auf der Startseite unter "Direktlinks".