Das nachstehende Bauvorhaben wird gemäss Art. 23 des Wasserbaugesetzes des Kantons Bern
vom 14. Februar 1989 der Öffentlichkeit zur Mitwirkung vorgelegt.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Auflagestelle zuhanden der Einwohnergemeinde Jegenstorf zu richten.
Einsprache kann nicht im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens, sondern erst anlässlich der Wasserbauplanauflage erhoben werden.
Folgende Bauvorhaben sind in der Gemeinde Jegenstorf vorgesehen:
Hochwasserschutz und Renaturierung des Ballmoosbach vom Silberewald bis zur Einmündung in den Dorfbach
Auflagestelle: Bauverwaltung Jegenstorf, Bernstrasse 13, Jegenstorf
Auflagedauer: 16. Januar bis 12. Februar 2023
Fragestunde: Dienstag, 31. Januar 2023 von 16.00 – 19 .00 Uhr im Gemeinderatssaal, Gemeindeverwaltung, Jegenstorf.
Es werden Vertreter der Einwohnergemeinde Jegenstorf und des Projektverfassers anwesend sein.
Folgende Unterlagen liegen zur Einsichtnahme auf:
- 1 Wegleitung öffentliche Mitwirkung HWS Ballmoosbach
- 2 Situation Ballmoosbach_1
- 3 Situation Ballmoosbach_2
- 4 Querprofile
- 5 Technischer Bericht
- 6 Bericht Baugrund inkl. Beilagen
- 7 Bodenschutzkonzept
- 8 HWS Ballmoosbach Perspektive-1
- 9 HWS Ballmoosbach Perspektive-2
-10 HWS Ballmoosbach Damm
Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, gemeinde(at)jegenstorf.ch
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