Sozialdienst Region Jegenstorf
Iffwilstrasse 4
3303 Jegenstorf
Tel. 031 763 00 20
Fax 031 763 00 21
E-Mail
unser Angebot
Der Sozialdienst Region Jegenstorf bietet Sozialberatung für die Gemeinden: Fraubrunnen, Iffwil, Jegenstorf, Zuzwil.
Wer kann die Hilfe des Sozialdienstes beanspruchen?
Alle Einwohner:innen der Vertragsgemeinden, die sich in einer persönlichen Notlage befinden, einen Rat suchen, oder eine Auskunft wünschen. Sie bestimmen mit, wann und wie lange Sie Beratung wünschen. Unsere Beratungen sind im Allgemeinen kostenlos. Die Mitarbeiter:innen des Sozialdienstes unterstehen dem Amtsgeheimnis.
Information / Triage / Kurz- und Soforthilfe | Allg. Informationen über Sozialhilfe, Sozialversicherungen und rechtliche Fragen, Information über weitere Hilfsangebote, Zuständigkeitsprüfung Fallaufnahme, Kurzberatung und Krisenintervention |
Individuelle Sozialhilfe | Sicherung des Lebensunterhalts mittels Sozialhilfe, Geltendmachung von Sozialversicherungsleistungen (ALV, IV SUVA usw.) und weiteren Leistungen wie Fondsbeiträgen, Stipendien u.a., Beratung in finanziellen und sozialen Fragen und zur beruflichen und sozialen Integration, Kontakt und Vernetzung mit weiteren Organisationen, Beratung bei finanziellen und/oder sozialen Problemen, wo nötig mit Einkommensverwaltung |
Kindes- und Erwachsenenschutz nach ZGB | Allgemeine Abklärung und Beratung, Abklärung von Gefährdungsmeldungen gemäss Auftrag der Behörden, Vaterschaftsabklärungen/Unterhaltsregelungen, Besuchsrechtsregelungen, Führen von Mandaten im Kindes- und Erwachsenenschutz: Auftragserfüllung gemäss Behördenbeschluss, Überwachen von behördlichen Anordnungen und Weisungen, Beratung von privaten Mandatstragenden durch PriMa Fachstelle |
Alimentenbevorschussung und Inkasso | Allgemeine Informationen und rechtliche Fragen im Bereich Alimentenhilfe, Zuständigkeitsprüfung, Fallaufnahme, Inkassieren von elterlichen und ehelichen Unterhaltsansprüchen und Kinderzulagen, Bevorschussung und Inkassieren von elterlichen Unterhaltsansprüchen |
Dienstleistungen für Gemeinden und Behörden | Sekretariat Sozialkommission Region Jegenstorf, Führen des Fonds, Orientierung der Öffentlichkeit, Beratung und Begleitung von Projekten, Kooperation mit Fach- und Berufsorganisationen, Vertretungsleistungen, Sozialberichterstattung, Fachplanung |
Adoption | Adoption Abklären von Plätzen für Adoption, Berichterstattung im Adoptionsverfahren. Die Zuständigkeit liegt beim Kantonalen Jugendamt |
Kontakt und Öffnungszeiten
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin oder kontaktieren uns über:
- Telefon 031 763 00 20
- Am Schalter während unseren Öffnungszeiten:
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | |
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Vormittag | 08.30 - 12.00 | 08.30 - 12.00 | 08.30 - 12.00 | geschlossen | 08.30 - 12.00 |
Nachmittag | 14.00 - 16.30 | 14.00 - 16.30 | 14.00 - 16.30 | geschlossen | 14.00 - 16.00 |
Adresse: Sozialdienst Region Jegenstorf, Iffwilstrasse 4, 3303 Jegenstorf
Sozialhilfebestätigung
Für die Bestellung von Sozialhilfebestätigungen beachten Sie bitte folgendes:
- Die Gebühr von CHF 10.00 ist per Vorauskasse an die Gemeindeverwaltung Jegenstorf auf die Konto Nr. CH59 0900 0000 3000 6121 2 einzuzahlen, lautend auf Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf
- Der Sozialdienst benötigt eine Kopie Ihres Ausweises. Diesen können Sie per E-Mail an E-Mail einreichen.
- Nach Zahlungseingang wird die Bestätigung per A-Post verschickt (sollte Ihre Adresse von derjenigen auf dem Ausweis abweichen, bitte mitteilen)
- In dringenden Fällen, erhalten Sie die Bestätigung am Schalter des Sozialdienstes an der Iffwilstrasse 4, 3303 Jegenstorf unter Vorlage eines Ausweises und Bezahlung der Gebühr von CHF 10.00, bar- oder Kartenzahlung möglich (keine Postcard).