Geringfügige nachträgliche Änderung des Zonenplans 1 im Genehmigungsverfahren "Tromgässli 2", Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122, Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Jegenstorf hat die vorerwähnte geringfügige nachträgliche Änderung des Zonenplans 1 „Tromgässli 2“ im Genehmigungsverfahren am 29.06.2026 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Bauverwaltung oder unter www.jegenstorf.ch eingesehen werden.
Jegenstorf, 11.05.2026
Der Gemeinderat
