genehmigt am 26.04.2011 | |
genehmigt am 17.11.2022 | |
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genehmigt am 21.01.2014 | |
Öffentliche Planauflage Geringfügige Änderung des Zonenplans 1 im Gebiet „Brüggackerstrasse“, Jegenstorf Der Gemeinderat Jegenstorf bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen. Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 11.11. bis 11.12.2023 in der Bauverwaltung öffentlich auf. Die Unterlagen können heruntergeladen werden. Während der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung beim Gemeinderat Jegenstorf schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. | genehmigt am 13.09.2019 |
Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, gemeinde(at)jegenstorf.ch
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