Geringfügige nachträgliche Änderung des Zonenplans im Genehmigungsverfahren "Tromgässli 2"
Der Gemeinderat Jegenstorf bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der gemischt-geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 15.05.2026 bis 15.06.2026, bei der Bauverwaltung, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf während den Öffnungszeiten auf. Die Unterlagen können zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Jegenstorf eingesehen werden: www.jegenstorf.ch.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind nur gegenüber den Änderungen nach der ersten Auflage möglich. Sie sind innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, schriftlich und begründet einzureichen.
Jegenstorf, 11.05.2026
Der Gemeinderat
