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Geringfügige Änderung Der baurechtlichen grundordnung zpp 5 "Werkhof Ballmoosweg ", ARt. 315 Gemeindebaureglement

Öffentliche Auflage vom 10.10. - 11.11.2025

Der Gemeinderat Jegenstorf bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung der Grundordnung vorzunehmen.

07.10.2025, Gemeinderat Jegenstorf

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