Frühling Tulpen
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fleissige Biene
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Frühling 2024
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Sicht auf Jegenstorf
Frühling im Schloss
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Frühling 2
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Frühling
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Mobilfunkanlage Gyrisberg

12.06.2023

Projekt

Nach eingehendem Abklären und Abwägen hat der Gemeinderat Jegenstorf beschlossen, der Swisscom die Zustimmung zu erteilen, für das Erstellen einer Mobilfunkanlage auf dem Sportplatz Gyrisberg ein Baugesuch einzureichen.

Die Schweiz zählt etwas mehr als 8,5 Mio. Einwohner*innen. Registriert sind über 11 Mio. Mobilfunkanschlüsse. Parallel zu der Vielzahl an Mobilfunkanschlüssen muss mitberücksichtigt werden, dass sich das zu übermittelnde Datenvolumen rund alle 18 – 24 Monate verdoppelt. Damit diese Daten verarbeitet und übermittelt werden können, braucht es eine entsprechend leistungsfähige Netzinfrastruktur.

Zur Verbesserung der Netzabdeckung sucht auch die Swisscom permanent nach Optionen, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die Anzahl der Standorte für Mobilfunkanlagen zu erweitern. In diesem Zusammenhang wurde die Gemeinde Jegenstorf bereits im Frühjahr 2020 eingeladen zu prüfen, ob allfällig auf einem bestehenden Beleuchtungsmasten beim Fussballplatz auf der Schulanlage Gyrisberg eine weitere Anlage erstellt werden könnte. Sowohl die Kommission Hochbau und Planung als auch der Gemeinderat haben sich an mehreren Sitzungen mit der Thematik befasst und beschlossen, der Projektierung zuzustimmen.

Standortwahl
Als Folge eines Bundesgerichtsurteils mussten im Zuge der Teilortsplanungsrevision die Bestimmungen zu Antennenanlagen (Art. 631 Baureglement) angepasst werden. Hinsichtlich der angestrebten Netzabdeckung sind, vor dem Hintergrund der baurechtlichen Bestimmungen, die Standorte technisch bedingt, eingeschränkt. Unter Mitberücksichtigung der Nutzungsvorschriften reduzieren sich deshalb die verschiedenen Möglichkeiten weiter, so dass schlussendlich nur ein kleiner Spielraum für die Standortwahl bleibt. Dies bedeutet auch, dass, sofern der Standort Gyrisberg nicht realisiert werden kann, in unmittelbarer Nähe Alternativen gesucht und mit grosser Wahrscheinlichkeit gefunden werden.

Erwägungen der Gemeindebehörden
Schlussendlich ausschlaggebend war der vom Bundesrat am 13. April 2022 verabschiedete Bericht zu einem vom Ständerat angenommenen Postulat, welches zu prüfen fordert, wie eine nachhaltige Ausgestaltung des Mobilfunknetzes erzielt werden kann, um einerseits einen optimalen Strahlenschutz zu erreichen und andererseits die Einführung von 5G und zukünftiger Technologien innert vernünftiger Zeiträume sicherzustellen.

Grundsätzliche Erkenntnisse
Die dem Bericht des Bundesrates zugrundeliegende Studie zeigt auch, dass die Strahlungsexposition der Menschen durch körpernahe Endgeräte während der Nutzung deutlich höher ist als die Exposition, welche durch das Netz verursacht wird. Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass die Strahlenbelastung für die Nutzer*innen durch ein möglichst verdichtetes und leistungsfähiges Netz gesenkt werden kann. Durch den Einsatz der neuen Antennentechnologie mit 5G kann die Strahlenexposition reduziert und die Netzkapazität im Vergleich mit 4G erhöht werden.

Einschätzungen des Gemeinderates
Die Frist, welche zwischen der ersten Kontaktnahme durch die Swisscom bis zum Entscheid des Gemeinderates verstrichen ist, zeigt auf, dass es sich die Gemeindebehörden nicht leichtgemacht haben. Neben rationalen, also formellen und materiellen Erwägungen, waren auch emotionale Facetten zu beleuchten, dies nicht zuletzt auch deshalb, weil es sich beim Standort um ein Schulareal mit öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen handelt. Gemäss den kantonalen und den gemeinderechtlichen Bestimmungen ist der Gemeinderat im vorliegenden Geschäft abschliessend zuständig und die Kompetenz nicht übertragbar. Deshalb ist ihm sehr daran gelegen, dass auch kritische Aspekte hinreichend in die Meinungsfindung eingeflossen sind.

Vor allem ausschlaggebend für den Entscheid war auch die neue Technologie der adaptiven Antennen. Diese haben im Gegensatz zu den herkömmlichen Antennen den Vorteil, dass sie sozusagen Daten «nach Bedarf» senden. Das heisst, dort wo sie mit einem Endgerät angefordert werden, entsteht eine Strahlung durch die Datenübermittlung aber im Umfeld ist dies nicht im gleichen Ausmass der Fall. Wenn mit der konventionellen Antennentechnologie Personen einem permanenten Strahlungsfeld ausgesetzt sind, sind sie heute mit den adaptiven Antennen besser geschützt, wenn sie keine Endgeräte mit Datenübertragungen nutzen.

Die gesellschaftliche Entwicklung nimmt ihren Lauf. Die Zahlen der sich permanent verdoppelnden Datenmengen sind selbstredend. Hinsichtlich der mobilen Netznutzer*innen will der Gemeinderat keine Unterscheidung vornehmen, ob mobile Daten zur Nutzung eines Notfallknopfes oder zum Herunterladen eines Filmes von einem Streamingdienst angefordert werden. Tatsache ist aber, dass im öffentlichen Interesse der Netzausbau so zu gestalten ist, dass man den Bedürfnissen aller Nutzer*innen gleichermassen gerecht wird und dieses für alle funktionieren muss. Dies entspricht einer öffentlichen Aufgabe, bei deren Erfüllung die Gemeinde die Betreiber*innen von Mobilfunkanlagen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unterstützt.

Auch den Bedenken aus gesundheitlicher Sicht wurde ein gewichtiges Augenmerk geschenkt. Wie bereits erwähnt, gelangt in der Schweiz hinsichtlich der zulässigen Grenzwerte eine 10-fach strengere Norm, nämlich 5V/m, als den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgegebenen maximal zulässigen Belastungswert, zur Anwendung. Aus Ländern mit höheren Belastungswerten als sie in der Schweiz zur Anwendung gelangen, sind keine staatlich anerkannten Studien bekannt, welche den Nachweis einer Erkrankung im Zusammenhang mit der Mobilfunkstrahlung belegen.

Wie weiter?
Die Gemeinde verweist auf den auf der Homepage publizierten Bericht mit entsprechenden Verlinkungen zu gleicher Thematik. Die Swisscom wird die Detailprojektierung an die Hand nehmen und nach deren Abschluss ein Baubewilligungsverfahren, aufgleisen, welches öffentlich bekannt gemacht wird.

Der Gemeinderat


Auskünfte erteilt: Sandra Lyoth, Gemeinderatspräsidentin, sandra.lyoth@jegenstorf.ch

Mobilfunkanlage Gyrisberg, Orientierung, Information

Bundesrat, Bericht nachhaltiges Mobilfunknetz