Frühling Tulpen
Frühling Tulpen
fleissige Biene
fleissige Biene
Scheunen
Scheunen
Frühling 2024
Frühling 2024
Sicht auf Jegenstorf
Frühling im Schloss
Frühling im Schloss
Schloss Jegenstorf
Frühling 2
Frühling 2
Frühling
Frühling
Bahnhof
 
 

Änderung Gesetz und Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer

01.03.2024

Gesetzesänderung per 01.02.2024

Per 1. Februar 2024 wurde das kantonale Gesetz sowie die Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA und VNA) geändert.

Einführung eUmzug
Die Gemeinden im Kanton Bern müssen mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren zwingend den digitalen Umzug anbieten. Die Gemeinde Jegenstorf hat daher beschlossen, den eUmzug per 1. März 2024 einzuführen. Die persönliche An- und Abmeldung am Schalter ist nach wie vor möglich, ebenso die Mitteilung einer Adressänderung innerhalb der Gemeinde.
Es bleibt weiterhin wichtig, dass Sie sich vor der Anmeldung in Jegenstorf bei der vorherigen Wohnsitzgemeinde abmelden.

Heimatscheine
Mit der Gesetzesänderung wurde im Kanton Bern der Heimatschein in Papierform abgeschafft. Bei der Anmeldung von Schweizerinnen und Schweizern werden die Daten ausschliesslich über eine digitale Schnittstelle vom Zivilstandsamt bezogen. Die Kosten für die Anmeldungen belaufen sich auf CHF 20.00 pro volljährige Person.
Bei Zivilstandsänderungen erhalten wir die notwendigen Daten auf digitalem Weg vom Zivilstandsamt. Der alte Heimatschein wird durch uns vernichtet und kein neues Dokument bestellt. Es werden auch keine Niederlassungsausweise mehr ausgestellt. Demzufolge fallen bei Zivilstandsänderungen keine Gebühren mehr an. Dies gilt auch bei Einbürgerungen von ausländischen Personen und bei volljährigen Schweizerinnen und Schweizern. Bei einer Abmeldung wird der Heimatschein zu unserer Entlastung an die wegziehenden Personen zur persönlichen Aufbewahrung ausgehändigt.

Niederlassungsausweise / Persönliche Identifikation
Als Beleg für den deponierten Heimatschein wurde bisher ein Niederlassungsausweis ausgestellt. Dieser entfällt ebenfalls. Zur Identifikation bei persönlichen An-, Um- und Abmeldungen am Schalter ist daher das Mitbringen von Pass oder Identitätskarte zwingend.

Meldung auswärtiger Aufenthalt
Informationen zu den Änderungen betreffend Bescheinigung auswärtiger Aufenthalt (bisher Heimatausweis) finden Sie hier.

Bei Fragen zu den Änderungen und zur An- und Abmeldung in Jegenstorf stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Einwohnerdienste unter 031 763 16 16 oder gemeinde@jegenstorf.ch gerne zur Verfügung.