Damit eine Person Anspruch auf eine Altersrente hat, muss ihr mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können.
Das ordentliche Rentenalter beginnt für Frauen mit 64 Jahren und für Männer mit 65 Jahren. Ein Vorbezug um 1 oder 2 Jahre oder Aufschub bis 5 Jahre ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
In der Schweiz wohnende Personen, die eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen, können eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend machen, wenn:
Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, gemeinde(at)jegenstorf.ch
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