Wir bitten Sie, sich spätestens am Tag des Wegzugs auf der Einwohnerkontrolle abzumelden und folgende Unterlagen mitzubringen:
Schweizer BürgerInnen
Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis
Ausländische Staatsangehörige
Ausländerausweis
Bei vorübergehenden Auslandaufenthalten von weniger als einem Jahr - mit anschliessender Rückkehr nach Jegenstorf - erfolgt keine Abmeldung. Bitte melden Sie der Einwohnerkontrolle die Abwesenheit trotzdem (Kehrichtgebühren, Korrespondenzen etc.).
Bei einem definitiven Wegzug ins Ausland benötigt die Einwohnerkontrolle eine Zustelladresse in der Schweiz. Damit die steuerlichen Angelegenheiten vor dem Wegzug geregelt werden können, sollte die Abmeldung einen Monat vor der Abreise erfolgen.
Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, gemeinde(at)jegenstorf.ch
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