Frühling Tulpen
Frühling Tulpen
fleissige Biene
fleissige Biene
Scheunen
Scheunen
Frühling 2024
Frühling 2024
Sicht auf Jegenstorf
Frühling im Schloss
Frühling im Schloss
Schloss Jegenstorf
Frühling 2
Frühling 2
Frühling
Frühling
Bahnhof
 
 

Wegzug/Abmeldung

  • Wegzug/Abmeldung
  • Einwohnerdienste
  • Wegzug innerhalb der Schweiz

    Wir bitten Sie, sich spätestens am Tag des Wegzugs via eUmzug oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste abzumelden. Wir benötigen dafür die folgenden Unterlagen: 

    Schweizer Bürger:innen

    Amtliches Dokument (Identitätskarte, Pass oder Führerausweis)

    Ausländische Staatsangehörige

    Ausländerausweis

     

    Wegzug ins Ausland ohne Abmeldung

    Bei vorübergehenden Auslandaufenthalten von weniger als einem Jahr - mit anschliessender Rückkehr nach Jegenstorf - erfolgt keine Abmeldung. Bitte teilen Sie den Einwohnerdiensten die Abwesenheit trotzdem mit (Kehrichtgebühren, Korrespondenzen etc.).

     

    Wegzug ins Ausland mit Wohnsitznahme

    Bei einem definitiven Wegzug ins Ausland benötigen die Einwohnerdienste eine Zustelladresse in der Schweiz. Damit die steuerlichen Angelegenheiten vor dem Wegzug geregelt werden können, sollte die Abmeldung einen Monat vor der Abreise erfolgen. Vorgängig ist das Formular "Wegzug ins Ausland" beim Steuerbüro einzureichen.