Wegzug innerhalb der CH
Wir bitten Sie, sich spätestens am Tag des Wegzugs auf der Einwohnerkontrolle abzumelden und folgende Unterlagen mitzubringen:
Schweizer BürgerInnen
Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis
Ausländische Staatsangehörige
Ausländerausweis
Wegzug ins Ausland ohne Abmeldung
Bei vorübergehenden Auslandaufenthalten von weniger als einem Jahr - mit anschliessender Rückkehr nach Jegenstorf - erfolgt keine Abmeldung. Bitte teilen Sie der Einwohnerkontrolle die Abwesenheit trotzdem mit (Kehrichtgebühren, Korrespondenzen etc.).
Wegzug ins Ausland mit Wohnsitz
Bei einem definitiven Wegzug ins Ausland benötigt die Einwohnerkontrolle eine Zustelladresse in der Schweiz. Damit die steuerlichen Angelegenheiten vor dem Wegzug geregelt werden können, sollte die Abmeldung einen Monat vor der Abreise erfolgen. Vorgängig ist das Formular Wegzug ins Ausland beim Steuerbüro einzureichen.