Frühling Tulpen
Frühling Tulpen
fleissige Biene
fleissige Biene
Scheunen
Scheunen
Frühling 2024
Frühling 2024
Sicht auf Jegenstorf
Frühling im Schloss
Frühling im Schloss
Schloss Jegenstorf
Frühling 2
Frühling 2
Frühling
Frühling
Bahnhof
 
 

Mutterschaftsentschädigung - Anmeldung

  • Mutterschaftsentschädigung - Anmeldung
  • AHV-Zweigstelle
  • Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung entsteht dann, wenn die versicherte Person während neun Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne der AHV obligatorisch versichert war.
    Das bedeutet, dass die Person während min. 9 Monaten im Jahr oder mind. 50% der üblichen Arbeitszeit erwerbstätig war und den Mindestbeitrag erreicht hat.
    Die Mutterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80% des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Einkommens, max. ab CHF 196.00 am Tag.