Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung entsteht dann, wenn die versicherte Person während neun Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne der AHV obligatorisch versichert war. Das bedeutet, dass die Person während min. 9 Monaten im Jahr oder mind. 50% der üblichen Arbeitszeit erwerbstätig war und den Mindestbeitrag erreicht hat. Die Mutterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80% des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Einkommens, max. ab CHF 196.00 am Tag.
Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, gemeinde(at)jegenstorf.ch
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