Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Das Ziel ist es, die minimalen Lebenskosten von anspruchsberechtigten Personen zu decken. Anspruchsberechtigt sind AHV- und IV-Rentner, Bezüger einer Hilflosenentschädigung der IV ab 18 Jahren und diejenigen die ein IV-Taggeld während mindestens 6 Monaten ununterbrochen beziehen.
Berechnungsgrundlagen für die Prüfung eines allfälligen Rentenanspruchs erfolgt aufgrund der aktuellen Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte (Miete, Heimkosten, alle Arten von Renten, Erwerbseinkommen, alle Arten von Vermögenswerten, etc.)
Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, gemeinde(at)jegenstorf.ch
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