Beglaubigungen von Unterschriften müssen im Kanton Bern durch einen Notar ausgeführt werden.
Die Einwohnerdienste können lediglich bestätigen, dass es sich um die eigenhändige Unterschrift einer Person handelt, wenn die Unterschrift persönlich am Schalter der Gemeindeschreiberei erbracht wird.
Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, gemeinde(at)jegenstorf.ch
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