Die Siegelungsbeauftragten werden von der Gemeindeschreiberei über den Todesfall in Kenntnis gesetzt und nehmen anschliessend mit den Angehörigen Kontakt auf. Sie erstellen mit diesen zusammen das Siegelungsprotokoll zu Handen der Steuerverwaltung. Die Aufnahme des Siegelungsprotokolls hat innert sieben Tagen zu erfolgen.
Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, gemeinde(at)jegenstorf.ch
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