Für die Durchführung des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens ist der Gemeinderat zuständig. Wenn Sie im Besitz der Niederlassungsbewilligung C sind, seit insgesamt zehn Jahren in der Schweiz leben und keine Sozialhilfe bezogen haben oder beziehen, können Sie das Gemeindebürgerrecht unserer Gemeinde beantragen. Vor der Gesuchseinreichung haben Einbürgerungswillige im bwd - Bildungszentrum für Wirtschaft- und Dienstleistung in Bern den Einbürgerungstest zu absolvieren. Gleichzeitig muss ein Sprachnachweis resp. ein anerkanntes Sprachdiplom vorgelegt werden können.
Informationen zum Einbürgerungsverfahren erhalten Sie auf der Gemeindeschreiberei. Dort erhalten Sie auch die notwendigen Gesuchsunterlagen.
Ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern sowie ausländische Kinder mit einem schweizerischen Elternteil können von der Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung profitieren. Diese Gesuchsformulare können Sie direkt beim Staatssekretariat für Migration in Bern beziehen.
Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, gemeinde(at)jegenstorf.ch
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