Auf dem Friedhof Jegenstorf sind Beisetzungen im Reihengrab, Urnengrab, Gemeinschaftsgrab oder Urnen-Nischengrab möglich.
Die Meldung eines Todesfalles erfolgt, gestützt auf den Todesschein eines Arztes, beim Zivilstandsamt des Todesortes. Für Jegenstorf ist das Zivilstandsamt Bern-Mittelland, Tel. 031 635 42 00, zuständig. Sobald die Todesanzeigebescheinigung des Zivilstandsamtes vorliegt, kann die Gemeindeschreiberei die Bestattungsbewilligung für den Friedhof Jegenstorf ausstellen. Vorgängig haben die Angehörigen mit dem zuständigen Pfarrer den Bestattungstermin zu vereinbaren.
Ist die Beisetzung auf dem Friedhof Jegenstorf erfolgt, ist für die Erstellung eines Grabmals die Bewilligung der Begräbnisgemeinde erforderlich.
Präsident der Begräbnisgemeinde Steimer Christian, Münchringen
Tel. 031 761 24 64
Sekretariat / Finanzen Stettler Susanne, Zuzwil
Tel. 079 203 07 48