Die Baukontrolle / Baupolizei ist zuständig für
Für die Meldung des Baubeginns und die Bauvollendung sind die Formulare Selbstdeklaration Baukontrolle 1 und Selbstdeklaration Baukontrolle 2 via eBau einzureichen. Für Gesuche, die vor dem 01.03.2022 eingereicht wurden, ist die Selbstdeklaration Baukontrolle (SB1) und die Selbstdeklaration Baukontrolle (SB2) zu verwenden.
Die Meldung des Baubeginns und die Bauvollendung sind via eBau einzureichen.
Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, gemeinde(at)jegenstorf.ch
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Seite Drucken
2023. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz» und «Nutzungsbedingungen».