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Feuerungskontrolle

Seit 1. August 2025 ist die amtliche Feuerungskontrolle von «kleinen Feuerungen» liberalisiert. Das bedeutet, dass Besitzerinnen oder Besitzer einer Öl-, Gas- oder Holzfeuerung wählen können, wer die Kontrolle bei ihrer Feuerung durchführen soll. Sobald die amtliche Feuerungskontrolle bei Ihrer Feuerungsanlage ansteht, wird Ihnen das mit einem Schreiben des Amts für Umwelt und Energie per Post mitgeteilt.  
Mehr Informationen finden Sie beim Amt für Umwelt und Energie.

Amt für Umwelt und Energie (AUE)
Bauverwaltung
Luft und Klima

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