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Meldung auswärtiger Aufenthalt

Halten Sie sich während der Woche z. B. infolge Studium, Lehre oder auswärtiger Erwerbstätigkeit nicht in Jegenstorf sondern in einer anderen Gemeinde auf und kehren regelmässig an den Wochenenden nach Jegenstorf zurück? 

Dann ist uns der auswärtige Aufenthalt via Online Formular oder direkt am Schalter zu melden.

Aufgrund der Gesetzesänderung per 1. Februar 2024 werden im Kanton Bern keine Heimatausweise mehr benötigt. Sie erhalten daher lediglich eine Rechnung für die anfallende Gebühr. Bei einem Aufenthalt ausserhalb des Kantons Bern senden wir Ihnen die Bescheinigung für den auswärtigen Aufenthalt mit Rechnung per Post.

Beim auswärtigen Aufenthalt verbleiben der zivilrechtliche Wohnsitz und damit verbunden die Steuerpflicht und das Stimm- und Wahlrecht in Jegenstorf.

 

Gebühr: CHF 20.00 / Verlängerung: CHF 10.00.

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