Abfallentsorgung - Informationen einholen
Abfallentsorgung - Informationen einholen
Grünabfuhr
Die Grünabfuhr findet jeden Mittwoch statt. Im Januar findet sie jeweils nur einmal, im Februar und Dezember zweimal im Monat statt.
Was in die Grüngutsammlung gehört und was nicht, kann dem angefügten Flyer entnommen werden.
Sondermüll
Einmal jährlich (Samstag im Mai) findet in der Sammelstelle Gruebe am Gruebeweg für die Entsorgung von Sondermüll (Gifte, Lösungsmittel, Medikamente, Farbreste, Spraydosen für Deo's , Rasierschaum, Haarfestiger) eine separate Sammlung statt. Nähere Info’s zu dieser Sammelaktion sowie das genaue Datum kann jeweils dem Abfallmerkblatt oder dem fraubrunner anzeiger entnommen werden.
Elektronikschrott / Getränkekarton (Tetra Pak)
Ausgediente elektrische Geräte aus Haushalt, Unterhaltung, Büro, Informatik, Garten sowie weitere Materialien gemäss Abfallmerkblatt können in die Sammelstelle Gruebe zur Entsorgung gebracht werden. Weiter können auch Getränkekartons (z.B. Tetra Pak für Milch, Fruchtsäfte) zum Entsorgen abgegeben werden (bitte nicht einfach hinstellen).
Die Sammelstelle Gruebe ist im 2024 an folgenden Daten geöffnet (jeweils von 14.00 - 18.00 Uhr)
- 03. / 17. Januar
- 07. / 21. Februar
- 06. / 20. März
- 03. / 17. April
- 01. / 15. Mai
- 05. / 19. Juni
- 03. Juli
- 21. August
- 04. / 18. September
- 02. / 16. Oktober
- 06. / 20. November
- 03. / 18. Dezember
Anpassung:
Die Trennung des Materials und die Deponierung in die entsprechenden Behälter muss eigenhändig vorgenommen werden. Es werden Container und sonstige Grossbehälter zur Aufnahme des Abfalls bereitgestellt. Die Hinweise an den jeweiligen Sammel-Behältern sind unbedingt zu befolgen.
Sammelstelle Coop
Nebst der Entsorgung von Glas, Alt-Aluminium, Weissblech können auch Nespresso-Kapseln und Kork entsorgt werden.
Sammlung von Haushaltkunststoffen
Haushaltkunststoffe mit den Bezeichnungen "01-PET / 02-PEHD / 04-PE-LD / 05-PP / 06 PS / 07-O" können mit einem gebührenpflichtigen Sammelsack entsorgt werden. Gebührenpflichtige Sammelsäcke können ausschliesslich bei der Gemeindeverwaltung, im Coop, VOI-Migros und Landi-Laden in den Grössen 35lt. und 60lt. bezogen werden. Es werden jeweils Rollen à 10 Säcke verkauft. Die vollen Säcke können jeweils am 1. und 3. Mittwoch im Monat in der Sammelstelle Gruebe abgegeben werden. Die Preise und weitere Details finden Sie auf dem Abfallmerkblatt 2024.
Tierkörpersammelstelle für Kleintiere und kleinere Nutztiere
Jegenstorf ist der Tierkörpersammelstelle in Münchenbuchsee angeschlossen. Die Sammelstelle befindet sich an der Bielstrasse 40 und ist wie folgt geöffnet:
Montag - Freitag von 13.00 - 14.00 Uhr und Samstag von 08.15 - 08.30 Uhr
Für Notfälle (Sonntag) ist ein Pikettdienst (Tel. 031 868 06 80) eingerichtet. Wer Tierkadaver entsorgen muss, benötigt eine Barcode-Karte. Diese kann bei der Gemeindeverwaltung Jegenstorf während den Büroöffnungszeiten abgeholt werden.
Download: Abfallreglement mit Gebührenreglement (ab 2016) Was gehört in die Grünabfuhr Abfallmerkblatt 2024 Gebühren und Abgaben 2021 Gebühren und Abgaben 2022 Gebühren und Abgaben 2023 Gebühren und Abgaben 2024 Bestelltalon Kehricht Jahresmarken
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Abwasser - Informationen einholen
Abwasser - Informationen einholen
Download: Gebühren und Abgaben 2021 Gebühren und Abgaben 2022 Gebühren und Abgaben 2023 Gebühren und Abgaben 2024
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Anschlussgebühren
Anschlussgebühren
Die einmaligen Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser richten sich nach dem gültigen Wasserentsorgungsreglement mit Gebührenreglement und dem Abwasserentsorgungsreglement mit Gebührenreglement. Die Reglemente können im Online-Schalter heruntergeladen werden.
Download: Gebühren und Abgaben 2021 Gebühren und Abgaben 2022 Gebühren und Abgaben 2023 Gebühren und Abgaben 2024
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Baugesuch - einreichen
Baugesuch - einreichen
Ab 1. März 2022 können Baugesuche und Meldeformulare für Solaranlagen nur noch via eBau eingereicht werden! Der entsprechende Link ist auf der "Startseite" unter "Direktlinks".
Ob für ein Bauvorhaben eine Baubewilligung erforderlich ist, ist im kantonalen Baugesetz (Art. 1a und b) und im kantonalen Baubewilligungsdekret (Art. 4 und 5) geregelt. Im Zweifelsfall erteilt die Bauverwaltung gerne Auskunft.
Das Baugesuch ist bei der Bauverwaltung einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Formulare und Baupläne unterschrieben und datiert sind und alle erforderlichen Formulare inkl. Beilagen eingereicht werden. Weitere Info’s finden Sie im Leitfaden für Baugesuchsteller (siehe unter Dokumente).
Die Baugesuchsformulare können Sie beim Amt für Gemeinden und Raumordnung herunterladen. Die Baugesuchsformulare sind auf der Webseite des Kantons bis auf Weiteres aufgeschaltet, da zum eBaugesuch je nach Art des Bauvorhabens die Formulare 5.0 – 5.8 noch erforderlich sind.
Baugesetz
Baubewilligungsdekret
Bauverordnung
Baupublikationen werden jeweils im fraubrunner anzeiger publiziert. Die Gesuchsunterlagen mit den Plänen können innert der festgelegten Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung eingesehen werden.
Die aktuellen Baupublikationen finden Sie auf der Startseite unter "Direktlinks" oder sie sind einsehbar über eBau.
Download: Leitfaden Baugesuchsteller Baureglement Zonenplan 1 Siedlung Jegenstorf Zonenplan 2 Landschaft Jegenstorf Zonenplan Naturgefahren Jegenstorf Zonenplan 1 Siedlung Münchringen Zonenplan Scheunen Zustimmung Nachbar Zustimmung Näherbaurecht Zonenplan Gewässerraum Zonenplan 2 Landschaft Münchringen Zonenplan Naturgefahren Münchringen
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Baukontrolle
Baukontrolle
Die Baukontrolle / Baupolizei ist zuständig für
- die Aufsicht über die Einhaltung der Bauvorschriften und der Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung
- die Einhaltung der Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und –hygiene bei der Ausführung von Bauvorhaben
- die Wiederherstellung des rechtsmässigen Zustandes bei widerrechtlicher Bauausführung oder bei Missachtung von Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen
- die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung, die von unvollendeten, mangelhaft unterhaltenen oder sonst wie ordnungswidrigen Bauten und Anlagen ausgehen
- Durchführung Pflichtkontrollen (Schnurgerüstabnahme, Kontrolle des Abwasseranschlusses an das öffentliche Netz und die Kontrolle von Versickerungsanlagen
Für die Meldung des Baubeginns und die Bauvollendung sind die Formulare Selbstdeklaration Baukontrolle 1 und Selbstdeklaration Baukontrolle 2 via eBau einzureichen.
Für Gesuche, die vor dem 01.03.2022 eingereicht wurden, ist die Selbstdeklaration Baukontrolle (SB1) und die Selbstdeklaration Baukontrolle (SB2) zu verwenden.
Die Meldung des Baubeginns und die Bauvollendung sind via eBau einzureichen.
Download: Weisungen Baukontrolle
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Baureglement und Zonenplan - einsehen
Baureglement und Zonenplan - einsehen
Es existiert keine Beschreibung zu diesem Dokument. Download: Baureglement Zonenplan 1 Siedlung Jegenstorf Zonenplan 2 Landschaft Jegenstorf Zonenplan Naturgefahren Jegenstorf Zonenplan 1 Siedlung Münchringen Zonenplan Scheunen Zonenplan 2 Landschaft Münchringen Zonenplan Naturgefahren Münchringen
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Benützung von öffentlichem Terrain
Benützung von öffentlichem Terrain
Die Inanspruchnahme von öffentlichem Terrain, z.B. von Strassen, Wegen oder Plätzen, zur Vornahme von Grabarbeiten im Zusammenhang mit Werkleitungen oder sonstigen Bauarbeiten sind bewilligungspflichtig.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei der Bauverwaltung. Das Formular 5.0 „Benützung von öffentlichem Terrain“ kann beim Amt für Gemeinden und Raumordnung heruntergeladen werden.
Download: Ausführungsvorschriften für Werkleitungsgräben
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Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern
Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern
Download: Privatrechtliche Bestimmungen (Nachbarrecht)
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Kehrichtgebühren
Kehrichtgebühren
Die gültigen Gebühren für die Kehrichtentsorgung finden Sie im angefügten Dokument.
Download: Abfallreglement mit Gebührenreglement (ab 2016) Gebühren und Abgaben 2021 Gebühren und Abgaben 2022 Gebühren und Abgaben 2023 Gebühren und Abgaben 2024 Bestelltalon Kehricht Jahresmarken
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Lichtraumprofil
Lichtraumprofil
Gemäss dem Kantonalen Strassengesetz muss der Raum über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen einschliesslich des Raumes seitlich zum Fahrbahnrand (lichte Breite) bis auf eine Höhe von mindestens 4.50 m frei gehalten werden.
Der Raum über Fuss-, Geh- und Radwegen ist in der Regel bis auf eine Höhe von 2.50 m frei zu halten. Die lichte Breite ist auf einer Breite von 0.50 m frei zu halten.
Download: Merkblatt Grundeigentümer (Lichtraumprofil)
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Öffentliches Raumangebot
Öffentliches Raumangebot
Vereine und weitere Interessierte können gemeindeeigene Räumlichkeiten wie Turnhallen, Aula etc. direkt via Homepage www.jegenstorf.ch / Direktlinks / Raumreservationssystem reservieren.
Sie finden dort alle Räumlichkeiten, die gemietet werden können. Es besteht zudem die Möglichkeit zu überprüfen, ob die gewünschte Anlage zum gewünschten Zeitpunkt verfügbar ist oder nicht (ausser 3-fach Sporthalle Gyrisberg).
Vor der Benützung ist eine Registrierung (Login) erforderlich.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen am Dienstagnachmittag oder am Freitag ganzer Tag Patricia Martinez E-Mail oder Telefon 031 763 16 16 zur Verfügung.
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Ökologische Vernetzung
Ökologische Vernetzung
Um die Biodiversität zu erhalten und zu fördern unterstützt der Bund ökologische Ausgleichsflächen (öAF) in der Landwirtschaft mit Beiträgen. Die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von öAF wird in der ÖQV geregelt. Beiträge für die Vernetzung werden gewährt, wenn die öAF nach den Vorgaben eines sogennanten Vernetzungsprojekts angelegt und bewirtschaftet werden.
Voraussetzungen für Vernetzungsbeiträge
Die wichtigsten Voraussetzungen für Kantonsbeiträge sind (Artikel 12ff. LKV):
In einem behördenverbindlichen Teilrichtplan "ökologische Vernetzung" der jeweiligen Gemeinde / Region oder in einem Vernetzungsprojekt müssen die Voraussetzungen bezüglich Lage und Bewirtschaftung der Flächen und Objekte klar definiert und planerisch dargestellt sein. Die entsprechenden Anforderungen sind in Art. 14 LKV und in den kantonalen Weisungen festgelegt.
Die Verantwortung für die Erarbeitung und Umsetzung der Teilrichtpläne / Vernetzungsprojekte obliegt einer Trägerschaft (Gemeinde, Regionalplanung, Private).
Die beitragsberechtigten Flächen und Objekte müssen innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche und ausserhalb der Bauzone liegen. Bei der Agrardatenerhebung des laufenden Jahres müssen sie als ökologische Ausgleichsflächen angemeldet worden sein.
Beiträge für ökologische Leistungen und die gestalterische Aufwertung des Ortsbildes
Der Gemeinderat kann, gestützt auf Art. 431, Abs. 2 des Gemeindebauregelements, Beiträge an besondere Leistungen von GrundeigentümerInnen und BewirtschafterInnen in den Bereichen Ökologie und Ortsbildgestaltung ausrichten.
Die Leistungen müssen auf dem Gebiet der Gemeinde Jegenstorf erbracht werden. Ausnahmen sind für grenzüberschreitende ökologische Massnahmen entlang der Dorfbäche möglich.
Download: Beitragsverordnung für ökologische Leistungen
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ÖREB-Kataster
ÖREB-Kataster
Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.
Die Gemeinde Jegenstorf ist im ÖREB-Kataster aufgeschaltet.
Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern in Form einer dynamischen Karte eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.
Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie in der Publikumsbroschüre, die bei der Gemeindeverwaltung kostenlos bezogen werden kann.
Download: Publikumsbroschüre ÖREB
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Verkauf von Bauland / Immobilien
Verkauf von Bauland / Immobilien
Möchten Sie eine Liegenschaft erwerben, suchen Bauland oder eine Mietwohnung?
Angebote zu Bauland oder Liegenschaften finden Sie in einem angefügten Dokument.
Auf der Liste der Immobilienverwaltungen sind die wichtigsten Verwaltungen in unserer Gemeinde aufgeführt.
Download: Liste Immobilienverwaltungen Verkauf von Bauland/Liegenschaften
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Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Die Grundeigentümer von Parzellen im Wohn-, Gewerbe- und Waldgebiet sind verpflichtet, den Strassenraum über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4.50 m, über Geh- und Radwegen bis auf 2.50 m, freizuhalten. Bei Strassen und Wegen ist die lichte Breite von 0.50 m einzuhalten. Unter anderem darf die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung nicht beeinträchtigt werden, überhängende Äste sind bis auf Lampenhöhe zu entfernen.
Diese Vorgaben sind zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit das ganze Jahr einzuhalten. Entspricht der heutige Zustand nicht den Bestimmungen, sind die Bepflanzungen entsprechend zurück zu schneiden. Das Zurückschneiden ist eventuell mehrmals pro Jahr erforderlich.
Download: Merkblatt Grundeigentümer (Lichtraumprofil)
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