Die Inanspruchnahme von öffentlichem Terrain, z.B. von Strassen, Wegen oder Plätzen, zur Vornahme von Grabarbeiten im Zusammenhang mit Werkleitungen oder sonstigen Bauarbeiten sind bewilligungspflichtig.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei der Bauverwaltung. Das Formular 5.0 „Benützung von öffentlichem Terrain“ kann beim Amt für Gemeinden und Raumordnung heruntergeladen werden.
Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, gemeinde(at)jegenstorf.ch
Seite empfehlen | Impressum | Datenschutz | Seite Drucken
2022. Alle Rechte vorbehalten. Bitte lesen Sie die "Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz" bevor Sie diese Website weiter benützen.