14.03.2023
Vorbeugende Massnahmen gegen Vogelgrippe erneut verlängert
Seit Mitte Januar 2023 wurden in mehreren Kantonen der Schweiz zahlreiche Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln nachgewiesen. Am 7. März 2023 erfolgte der erste Nachweis auch im Kanton Bern, bei einer Möwe in Kräiligen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat die schweizweiten Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe deshalb mindestens bis am 30. April 2023 verlängert. Im Fokus steht weiterhin, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.
Die registrierten Geflügelhalter wurden direkt mit einem Newsletter über die Verlängerung der Schutzmassnahmen informiert.
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