24.04.2023
Hochwasserschutz und ökologische Aufwertung Ballmoosbach Verpflichtungskredit
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung bringt der Gemeinderat den Verpflichtungskredit für den Hochwasserschutz und die ökologische Aufwertung des Ballmoosbaches am 18. Juni 2023 zur Abstimmung. Die Abstimmung findet zusammen mit dem Urnengang für die eidgenössischen und kantonalen Vorlagen statt.
Aktenauflage
Mit dem Versand der Unterlagen zur eidgenössischen und kantonalen Abstimmung wird auch eine Botschaft mit Stimmzettel zur Gemeindeabstimmung an alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten zugestellt. Die Akten zum Geschäft liegen zudem 30 Tage vor dem Urnengang auf der Gemeindeverwaltung, Bauverwaltung, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, öffentlich auf.
Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, gemeinde(at)jegenstorf.ch
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