Mit der Genehmigung des Mitwirkungsberichtes zum Siedlungsrichtplan wurde das Verfahren auf Gemeindeebene abgeschlossen und die Akten zur abschliessenden Genehmigung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR eingereicht.
Mit der Genehmigung des Siedlungsrichtplanes kann auch die abschliessende Vorprüfung der Ortsplanungsrevision vollzogen werden. Im Verlauf des Monats August soll die Ortsplanungsrevision öffentlich aufgelegt werden










