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Siedlungsrichtplanung - Mitwirkung

Nach dem Mitwirkungsverfahren im Herbst 2009 gelangte der RBS an den Gemeinderat und informierte über seine Planungsabsichten, welche für die Gemeinde zu diesem Zeitpunkt überraschend kamen.. Der RBS möchte prüfen, ob der heutige Standort der Haltestelle RBS Station  den Anforderungen längerfristig genügt. Dabei wird vor allem die Ausbaufähigkeit im Zusammenhang mit der Abfertigung des zu modernisierenden Rollmaterials (Züge von einer Länge bis zu 180 m) geprüft. Mittels einer Analyse wird der RBS den heutigen Standort sowie eine Alternative, welche zwischen der Kirchgasse/Münchringenstrasse und der Valiant Bank liegt, prüfen lassen.

Ob die Planung des alternativen Standortes oder der Ausbau der heutigen Haltestelle weiterverfolgt wird, ist für den Gemeinderat schwer einzuschätzen. Wichtig ist aber, dass er die Voraussetzungen schafft, sich sämtliche Planungsflexibilität zu bewahren.

In Absprache mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung erlässt der Gemeinderat für den möglichen Alternativstandort der Haltestelle RBS eine Siedlungsrichtplanung. Mit dieser Massnahme besteht die Möglichkeit, auch ausserhalb des ordentlichen Ortsplanungsrevi­sionsprozesses Einzonungen vorzunehmen.

Allfällige Einzonungen würden sich an der umzulegenden Bahninfrastruktur orientieren. Die Richtplanung liegt in der Kompetenz des Gemeinderats, muss aber vom Kanton genehmigt werden. Die Einzonung muss aber in jedem Fall von der Gemeindeversammlung beschlossen werden.

Für die Siedlungsrichtplanung wird ein Mitwirkungsverfahren vom 30. April bis am 17. Mai 2010 durchgeführt.

Siedlungsrichtplan (1,6 MB)
Erläuterungsbericht Siedlungsrichplan

 

 

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