Geringfügige Änderung Der baurechtlichen grundordnung zpp 5 "Werkhof Ballmoosweg ", ARt. 315 Gemeindebaureglement, Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach ARt. 122, Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Jegenstorf hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Grundordnung Zone mit Planungspflicht 5 (ZPP 5), „Werkhof Ballmoosweg“, Art. 315, Gemeindebaureglement, am 01.12.2025 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Bauverwaltung oder unter www.jegenstorf.ch eingesehen werden.
02.12.2025, Gemeinderat Jegenstorf
