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Vogelgrippe: Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels
24.11.2025
Sehr geehrte Geflügelhalterin, sehr geehrter Geflügelhalter
Ihre Geflügelhaltung liegt neu im Vogelgrippe-Beobachtungsgebiet. - In diesem gelten strenge Schutz- und Hygienemassnahmen für Geflügelhaltungen, um die Einschleppung der Vogelgrippe in Hausgeflügelbestände zu verhindern.
Amt für Veterinärwesen des Kantons Bern
Bern, 24. November 2025
