Neuvermessung
16.10.2025
im Restgemeindegebiet Scheunen
Warum?
Die Vermessung des Restgemeindegebietes von Scheunen ist nicht mit den heutigen Messmethoden kompatibel, genügt den heutigen Ansprüchen nicht mehr und der Zustand der Originalgrundbuchpläne verschlechtert sich zusehends. Die Vermessung ist über 100 Jahre alt und dadurch vom Bund nur provisorisch anerkannt.
Der Gemeinderat Jegenstorf hat die Vermarkungsrevision und Ersterhebung (Neuvermessung) Scheunen Los 4 an das Geometerbüro Infragon Ingenieure AG in Burgdorf vergeben.
Der Perimeter der Vermessungsarbeiten umfasst die Landwirtschaftszone und das Waldgebiet (siehe Planbeilage Perimeterplan).
Was wird gemacht?
Die Neuvermessung wird in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt. Das heisst, dass nur die Grenzpunkte in der Landwirtschaftszone aufgesucht und falls vorhanden eingemessen werden. Zusätzlich zur Bearbeitung der Grenzpunkte werden sämtliche Detailpunkte (Bäche, Mauern, Strassen etc.) neu vermessen.
Wie bin ich betroffen?
Die Feldarbeiten werden Mitte 2026 in Angriff genommen und werden bis ca. Mitte 2027 andauern. Die Grundeigentümer werden gebeten, den Zugang zu den Grenzzeichen zu ermöglichen und überdeckte Grenzzeichen freizulegen. Leider ist es unumgänglich, dass das Vermessungspersonal bei der Feststellung und Aufnahme der aktuellen Grenzen und Bauten die privaten Grundstücke mehrmals betreten muss. Den Grundeigentümern entstehen keine Kosten.
Öffentliche Auflage?
Mit einer öffentlichen Auflage (ca. Ende 2027) und Genehmigung durch Bund und Kanton wird das alte provisorische Vermessungswerk durch die neuen Daten abgelöst. Sämtliche Grundeigentümer/innen werden frühzeitig über die öffentliche Auflage informiert.
Für allfällige Auskünfte, Anliegen und Wünsche stehen Ihnen Simon Bär (Stv. Nachführungsgeometer) oder Roger Jost (Gemeindeverantwortlicher) Tel. 034 460 10 10 gerne zur Verfügung.