24.07.2025
Änderung Feuerungskontrolle ab 01.08.2025
Aufgrund einer Änderung des Gesetzes zur Reinhaltung der Luft (Lufthygienegesetz), insbesondere der Liberalisierung des Vollzugs im Bereich der Feuerungsanlagen, die mit Heizöl «Extra leicht» und Gas betrieben werden und eine FeuerungswärmeIeistung bis zu einem Megawatt haben.
Der Regierungsrat hat das Inkraftsetzungsdatum dieser Änderungen auf den 1.8.2025 festgelegt. Mit dieser Gesetzesänderung wird der Vollzug der Feuerungskontrolle, der bisher in den Verantwortungsbereich der Gemeinden fiel, auf den Kanton übertragen. Dies bedeutet, dass die Kontrollen (einschliesslich Messung und Beurteilung) sowie die Sanierungsverfahren ab dem 1.8.2025 nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Kanton durchgeführt werden. Ab 1.8.2025 müssen Anlagebesitzer:innen die amtliche Messung ihrer Feuerungsanlage innerhalb eines Kontrollintervalls selbständig veranlassen. Dazu haben sie ein vom Kanton bzw. vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) konzessioniertes Unternehmen zu beauftragen.
Für Fragen rund um die Feuerungskontrolle melden Sie sich ab 1.8.2025 direkt beim Amt für Umwelt und Energie, Immissionsschutz
Laupenstrasse 22, 3308 Bern
Tel. +41 31 633 57 80 E-Mail: info.luft@be.ch